Rechtliche Grundlage ist die heute im Bundesanzeiger veröffentlichte und zugleich in Kraft getretene https://wirtschaftsduenger.fnr.de/ Richtlinie zur Förderung von Investitionen in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern“. Siehe Anlage.

Im Einzelnen gefördert werden sollen:

  • Gasdichte Abdeckung von Lagern für Gärrückstände, sofern keine rechtlichen Vorgaben zur gasdichten Abdeckung bestehen
  • Umrüstung von bereits errichteten und betriebenen Biogasanlagen unter der Voraussetzung einer Erhöhung des Wirtschaftsdüngeranteils am Substrateinsatz:
    • Maschinen, Geräte und Anlagen zur Aufbereitung von
      Wirtschaftsdüngern zur energetischen Nutzung in Biogasanlagen;
    • Bau von zusätzlichen Lagerbehältern aufgrund höherer Wirtschafts-düngermengen sowie damit einhergehender höherer Mengen an Gärrückständen;
    • Maßnahmen zur Annahme von Wirtschaftsdüngern von anderen Betrieben und zur logistischen Umsetzung der Wirtschaftsdüngermobilisierung;
  • Wirtschaftsdünger-spezifische Anlagenteile für Biogas-Neuanlagen, unter der Voraussetzung eines Wirtschaftsdüngeranteils von mindestens 80 Masseprozent an der jährlich eingesetzten Substratmenge
  • Investitionsbegleitende Maßnahmen

Pro Unternehmen und Investitionsvorhaben werden bis zu 200.000 Euro gefördert.

Die Förderrichtlinie ist befristet bis zum 31. Dezember 2024.

Anträge können ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie gestellt werden,

a) für bauliche Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2023 und

b) für alle anderen Maßnahmen bis zum 30. Juni 2024.

Für die gasdichte Abdeckung von Gärrestlagern gibt es quer über alle Unternehmensgrößen hinweg einen Zuschuss bis maximal 40 Prozent der förderfähigen Investitionssumme, sofern es keine entsprechenden rechtlichen Vorgaben gibt.

Für alle anderen Maßnahmen ist die Förderung nach der Betriebsgröße gestaffelt: Die 40 Prozent gibt es nur für Klein- und Kleinstunternehmen, bei mittleren Unternehmen sind es bis zu 25 Prozent der förderfähigen Investitionssumme und für Großunternehmen nur noch bis zu 10 Prozent.

Die Förderung ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung. Zur Umsetzung emissionsmindernder Maßnahmen im Bereich Wirtschaftsdüngervergärung werden im Zeitraum 2021 bis 2023 jährlich bis zu 50 Mio. Euro aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ zur Verfügung gestellt.

Das BMEL wickelt die Maßnahme über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) ab. Weitere Informationen zur Richtlinie finden Sie unter https://wirtschaftsduenger.fnr.de/https://wirtschaftsduenger.fnr.de/.